Die Abteilungen für Familiensachen eines Amtsgerichts werden als Familiengericht bezeichnet.
Die Scheidung in Berlin erfolgt durch eines von vier Familiengerichten. Das „Familiengericht Berlin“ lädt die Noch-Ehepartner für die Scheidung zu dem so genannten Scheidungstermin. Der Scheidungstermin ist eine mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht.
Das Familiengericht ist aber auch zuständig, wenn es um Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht geht.
Im Rahmen der Scheidung entscheidet das Familiengericht von Amts wegen über den Versorgungsausgleich. Daneben kann das Familiengericht auch Entscheidungen zur Ehewohnung, zur Verteilung des Hausrats, zum Zugewinnausgleich etc. treffen.
Welche Familiengerichte gibt es in Berlin?
Es gibt es vier Berliner Familiengerichte:
- Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Abteilung für Familiensachen
- Amtsgericht Pankow/Weissensee, Abteilung für Familiensachen
- Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen
- Amtsgericht Köpenick für Familiensachen
Zuständigkeiten des Familiengerichts
Neben der Ehescheidung ist das Familiengericht bei folgenden Rechtsstreitigkeiten zuständig:
- Ehesachen,
- Verfahren, die die elterliche Sorge und den Umgang für minderjährige Kinder bzw. deren Herausgabe betreffen,
- Unterhaltsverfahren,
- Verfahren, die den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt eines Ehegatten betreffen (Ehegattenunterhalt),
- Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen,
- Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat,
- Zugewinnausgleichsverfahren,
- Vaterschaftsfeststellungs- und -anfechtungsverfahren,
- Unterhaltsansprüche von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,
- Verfahren, die die Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit bei der Eheschließung oder deren Genehmigung betreffen (Eheschließungsalter),
- Lebenspartnerschaftssachen,
- Pflegschaften und Vormundschaften sowie sonstige familiengerichtliche Angelegenheiten für Minderjährige,
- Adoptionsverfahren,
- Gewaltschutzsachen.
Beim Familiengericht muss man sich meist durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Kammergericht – zweite Instanz für Entscheidungen der Berliner Familiengerichte
Gegen die Entscheidungen des Familiengerichts gibt es in der Regel ein Rechtsmittel zum Kammergericht.