In Berlin gibt es vier Familiengerichte. Das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen ist eines der Berliner Familiengerichte.
Das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen befindet sich in der Grunewaldstraße 66 in Schöneberg und ist leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wenn Sie mit der U-Bahn anreisen, dann steigen Sie am besten am U-Bhf Eisenacher Straße (U7) aus. Kommen Sie mit einem Bus der BVG, so ist die Haltestelle Grunewaldstraße die nahegelegenste Bushaltestelle zum Familiengericht.
Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen
Das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen wird in einem Scheidungsverfahren erst tätig, wenn ein ordnungsgemäßer Scheidungsantrag gestellt wurde. Vor dem Familiengericht besteht bei einer Scheidung Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht beim Familiengericht eingereicht werden muss.
Ihr Scheidungsanwalt stellt dann im Scheidungstermin seinen Scheidungsantrag aus dem Schriftsatz. Wenn Sie sich von ihrem Ehepartner im Rahmen einer sogenannten einvernehmlichen Scheidung trennen, reicht es aus, dass derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag beim Gericht stellen möchte, anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt. Es reicht aus, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt. Die einvernehmliche Scheidung ist daher eine besonders günstige Art der Scheidung, weil Sie die Kosten für einen zweiten Scheidungsanwalt sparen können.
Internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg für Familiensachen
Neben seiner Zuständigkeit für Berliner Bürger aus seinem Amtsgerichtsbezirk ist das Amtsgericht Schöneberg als Familiengericht darüber hinaus zuständig, sofern die deutschen Gerichte nach den §§ 97, 98 bis 106 FamFG unter Berücksichtigung vorrangig zu beachtender völkerrechtlicher Vereinbarungen international zuständig sind, die maßgeblichen Beteiligten aber keinen inländischen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Insofern ist es zuständig für Ehesachen, d.h.
– Scheidungsverfahren,
– Eheaufhebungsverfahren und
– Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe,
soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben (§§ 98 Abs. 1 Nr. 1, 122 Nr. 6 FamFG).
Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk dieser wohnt.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Familiensachen
In die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg für Familiensachen fallen folgende Stadtbezirke (nicht immer vollständig):
10823 BerlinTelefon(030) 90159-0Fax(030) 90159-429