Familiengericht Pankow

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Das Amtsgericht Pankow, Abteilung für Familiensachen ist für Scheidungen von Berliner Bürgern zuständig, die im Norden von Berlin wohnen.

Genau gesagt, ist das Amtsgericht Pankow, Abteilung für Familiensachen örtlich für den Bezirk Pankow, für den heutigen Verwaltungsbezirk Mitte (ehemalige Bezirke Mitte, Tiergarten und Wedding), den ehemaligen Bezirk Prenzlauer Berg und für den heutigen Verwaltungsbezirk Reinickendorf zuständig. Bis zum 31.07.2021 hieß das Amtsgericht Pankow offiziell noch Amtsgericht Pankow/Weißensee.

Es ist ferner zuständig für Entscheidungen nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 10 und 11 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes. Hierzu zählen u.a. Entscheidungen

  • über gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes, die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses oder das Recht zum persönlichen Umgang nach erfolgter Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin sowie
  • über die Vollstreckbarerklärung oder eine gesonderte Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens.
Das Familiengericht Pankow ist für die Stadtbezirke Reinickendorf, Pankow und Mitte zuständig.

Scheidung vor dem Familiengericht Pankow

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Das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Pankow richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen.

Voraussetzung für die Scheidung ist zunächst ein Scheidungsantrag. Im Scheidungstermin vor dem Familiengericht Pankow besteht Anwaltszwang. Im Scheidungstermin bei einer einvernehmlichen Scheidung muss mindestens einer der beteiligten Ehepartner von einem Scheidungsanwalt vertreten werden. Der Rechtsanwalt kann für den Ehepartner den Scheidungsantrag stellen. Der andere Ehepartner benötigt keinen eigenen Scheidungsanwalt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt.

Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts Pankow

In die Zuständigkeit des Familiengerichts Pankow fallen folgende Stadtbezirke:

AnschriftKissingenstraße 5-6
13189 Berlin
Telefon(030) 90245-0Fax(030) 90245-140
Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln250255N50Lohmestr.
Das Familiengericht Pankow ist für Scheidungen von Berlinern zuständig, die im Gerichtsbezirk des „Amtsgericht Mitte“, „Amtsgericht Pankow“, „Amtsgericht Tiergarten“ oder „Amtsgericht Wedding“ wohnen*.Das Amtsgericht Mitte ist zuständig für die Ortsteile Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten, wohingegen das Amtsgericht Pankow für die Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh zuständig ist.
Die Zuständigkeit des Amtsgericht Tiergarten beschränkt sich auf die Ortsteile Hansaviertel, Moabit und Tiergarten und die des Amtsgericht Wedding auf die Ortsteile Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen.
* - In Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe ist der gemeinsame Aufenthaltsort der Ehegatten oder der Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern, notfalls der Aufenthaltsort des Antragsgegners maßgeblich.


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