Sie möchten sich gern in Berlin scheiden lassen und fragen sich nun, welche Kosten bei der Scheidung entstehen? Wir möchten Ihnen hier gern erläutern, wie sich die Scheidungskosten berechnen.
Die Kosten der Ehescheidung splitten sich in Gerichtskosten und Anwaltskosten auf. Die Gerichtskosten entstehen für das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht und die Anwaltskosten entstehen für die Beratung durch den Anwalt und die Ausarbeitung des Scheidungsantrags. Wollen Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, so genügt es, wenn sich ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt. Indem Sie auf einen zweiten Anwalt verzichten, können Sie die Anwaltskosten der Scheidung reduzieren.
Scheidungskosten in Berlin
Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt maßgeblich auf das Einkommen, die Kinderzahl und die Schwierigkeit der Scheidung an. Besteht zwischen den Ehepartnern auch Streit über z.B. den Unterhalt, das Sorgerecht oder die Verteilung des Hausrats so wird die Ehescheidung dadurch komplizierter.
Kostenvoranschlag Scheidungskosten: Möchten Sie die Kosten der Scheidung von uns kostenfrei berechnen lassen, so nutzen Sie unsere Scheidungskostenberechnung. Gern beantworten wir auch Ihre Fragen. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns unter +49 (0)30 31 00 44 00 an.
Kriterien für die Berechnung der Scheidungskosten
Das wichtigste Kriterium ist das Nettoeinkommen der Eheleute. Je höher das Einkommen ist, desto höher sind die Scheidungskosten. Wenn wir für Sie die Scheidungskosten berechnen, fragen wir Sie daher nach ihrem Einkommen.
Haben Sie Kinder gegenüber denen Sie noch unterhaltspflichtig sind, so geben Sie diese bei der Scheidungskostenberechnung bitte an. Sie können damit die Scheidungskosten reduzieren.
Anhand der vorgenannten Kriterien wird zunächst der sogenannte Verfahrenswert (manche sagen auch „Streitwert“) der Scheidung errechnet.
Der Verfahrenswert der Scheidung
Der Verfahrenswert bestimmt die eigentlichen Kosten der Scheidung. Hier zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Die Ehegatten haben ein monatliches Nettoeinkommen von insgesamt 3.000 Euro. Der Verfahrenswert der Scheidung ist das dreifache Monatsgehalt. Er beträgt daher hier 9.000 Euro. Von Amts wegen wird neben der Scheidung auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Mindestverfahrenswert für den Versorgungsausgleich ist 1.000 Euro. Der Gesamtverfahrenswert des Scheidungsverfahrens beträgt in diesem Beispiel daher 10.000 Euro.
Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro entstehen Gerichtskosten in Höhe von 482 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 1.683,50 Euro (je Anwalt). Die Scheidungskosten betragen damit insgesamt 2.165,85 Euro.
Es ist nicht einfach, die Kosten selbst zu berechnen. Im Internet gibt es verschiedene Rechner. Nicht immer sind diese genau und richtig. Wir bieten Ihnen als kostenlosen Service an, die Scheidungskosten für Sie zu berechnen. Wir erstellen also kostenfrei für Sie einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Scheidungskosten. Nutzen Sie unseren Service und fragen Sie uns gern:
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