Rechtsanwalt Robert Binder

Ansprechpartner für Scheidung

Rechtsanwalt Robert Binder arbeitet seit über sechs Jahren in unserer Kanzlei.

Neben dem Familienrecht und dem Scheidungsrecht ist er auch im Vertragsrecht tätig. Er vertritt viele Mandanten in Berlin und ist zudem auch deutschlandweit tätig.

Rechtsanwalt Binder ist Ihr Ansprechpartner für familienrechtliche Fragen. Neben der Scheidung und dem Scheidungsverfahren berät er auch bei Fragen zum Unterhaltsrecht, zum Sorgerecht oder zum Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.

Fragen von Mandanten an Rechtsanwalt Robert Binder

Lernen Sie Rechsanwalt Robert Binder und seine Arbeit besser kennen. Wir haben hier einige Fragen von Mandanten, die Rechtsanwalt Robert Binder immer wieder gestellt werden, zusammengefasst:

Welche Unterlagen brauche ich für meine Scheidung?

Bei der Scheidung werden verschiedene Unterlagen benötigt: die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch im Original oder in beglaubigter Kopie. Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder. Mögliche Eheverträge und/oder (notarielle) Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Was bedeutet Versorungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche jedes einzelnen Ehegatten ermittelt und miteinander verglichen. Der Ehepartner, der mehr Rentenansprüche erworben hat, muss einen Teil seiner Rentenansprüche an den anderen Ehegatten abgeben. In einigen Fällen kann sich das Scheidungsverfahren wegen der Versorgungsentscheidung verzögern. Daher ist es sinnvoll möglichst frühzeitig damit zu beginnen, die Unterlagen zusammenzutragen, die das Familiengericht für die Durchführung des Versorgungsausgleichs benötigt. Ich berate und unterstütze Sie dabei natürlich, damit wir nicht unnötig Zeit verlieren. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, welcher Zeitraum für den Versorgungsausleich maßgeblich. Die Fristen, in denen Ansprüche in den Versorgungsausgleich bei Scheidung einbezogen werden, beginnen vom 1. Tag des Monats der Eheschließung und enden am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht.

Was versteht man unter der Trennungszeit?

Vor einer Scheidung müssen Ehepaare in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. Man spricht insoweit auch vom Trennungsjahr. Von dieser Trennungsjahr-Regel gibt es einige wenige Ausnahmen. In ganz besonderen Härtefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Mögliche Gründe sind zum Beispiel: Misshandlung in der Ehe; ein Partner erwartet ein Kind mit einem neuen Partner; Alkoholsucht, Drogensucht oder Spielsucht.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind ganz unterschiedlich. Zum einen hängen sie von dem Einkommen ab und zum anderen auch davon, ob man sich streitig scheiden lässt oder den Weg der einvernehmlichen Scheidung wählt. Streitet man sich z.B. über die Höhe des Unterhalts, wer die Ehewohnung bekommen soll und wie der Hausrat aufgeteilt wird, sind die Kosten der Scheidung natürlich höher. Ich empfehle eine einvernehmliche oder einverständliche Scheidung, wenn es darum geht, die Scheidungskosten möglichst gering zu halten.

Ausbildung

  • 2004 bis 2009Studium der Rechtswissenschaften an der Universität-Potsdam, Fachrichtung: Rechtswissenschaft,Schwerpunktbereich: Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht mit der Wahlfachgruppe: Strafrechtspflege
  • 2010 bis 2012Rechtsreferendar im Kammergerichtsbezirk Berlin
  • 2012 bis 2013Mitarbeiter einer Online-Firma im juristisch-redaktionellen Bereich
  • Anfang 2013 Zulassung als Rechtsanwalt und seit dem bei der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig

Publikationen

Rechtsanwalt Robert Binder veröffentlicht regelmäßig juristische Texte im Internet unter www.refrago.de und www.anwaltsregister.de

SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH