Friedrichshain-KreuzbergScheidung in Berlin


Der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg hat ca. 385.000 Einwohner. Er entstand 2001 mit der Berliner Verwaltungsreform durch Fusion der bis dahin eigenständigen Bezirke Friedrichshain und Kreuzberg.

Für Berliner, die in in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen und sich scheiden lassen möchten, ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – örtlich für die Scheidung zuständig.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – ist für Bürger aus Friedrichshain oder Kreuzberg auch örtlich zuständig, wenn es um andere familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Unterhaltsrecht geht.

Anwalt für Scheidung in Friedrichshain und Kreuzberg

Unsere Kanzlei vertritt Sie gern in einem Scheidungsverfahren, wenn Sie in Friedrichshain oder Kreuzberg wohnen und einen Scheidungsanwalt suchen. Natürlich beantworten wir auch im Vorfeld Ihre Fragen zur Scheidung.

Gern erstellt Ihnen ein Rechtsanwalt unser Kanzlei auch unverbindlich und kostenfrei einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Scheidungskosten. So erhalten Sie einen Überblick über die Kosten Ihrer Scheidung.

Einvernehmliche Scheidung in Friedrichshain oder Kreuzberg

Die Mehrzahl der Ehepaare trennt sich einverständlich. Man spricht dann von einer einverständlichen oder einvernehmlichen Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung läuft zeitlich schneller ab und kann Scheidungskosten einsparen.

Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt kostenfrei mit unserem Rechtsanwalt Kontakt auf oder rufen Sie uns unter +49 (0)30 31 00 44 00 an.

Das Trennungsjahr

Eine Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr. Während des Trennungsjahrs müssen die Noch-Ehegatten getrennt leben. Ihr Scheidungsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, so dass im schnellsten Fall die Scheidung ein Jahr nach dem Trennungszeitpunkt stattfinden kann.


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