LichtenbergScheidung in Berlin

Der Bezirk Lichtenberg hat rund 290.000 Einwohner. Er entstand 2001 durch die Fusion der bis dahin eigenständigen Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen.

Für Berliner, die in in Lichtenberg wohnen und sich scheiden lassen möchten, ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – örtlich für die Scheidung zuständig.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – ist für Bürger aus Lichtenberg auch örtlich zuständig, wenn es um andere familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Unterhaltsrecht geht.

Anwalt für Scheidung in Lichtenberg und Hohenschönhausen

Sollten Sie auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt in Lichtenberg oder Hohenschönhausen sein, können Sie sich gern an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden. Wir vertreten Sie in ihrem Scheidungsverfahren und beantworten Ihre Fragen rund um die Ehescheidung.

Gern erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte auch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Scheidungskosten. So erhalten Sie einen Überblick über die Kosten Ihrer Scheidung in Lichtenberg.

Einvernehmliche Scheidung in Lichtenberg oder Hohenschönhausen

Die Mehrzahl der Ehepaare trennt sich einverständlich. Man spricht dann von einer einverständlichen oder einvernehmlichen Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung läuft zeitlich schneller ab und kann Scheidungskosten einsparen.

Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt kostenfrei mit unserem Rechtsanwalt Kontakt auf oder rufen Sie uns unter +49 (0)30 31 00 44 00 an.

Das Trennungsjahr

Eine Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr. Während des Trennungsjahrs müssen die Noch-Ehegatten getrennt leben. Ihr Scheidungsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, so dass im schnellsten Fall die Scheidung ein Jahr nach dem Trennungszeitpunkt stattfinden kann.


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