Steglitz-ZehlendorfScheidung in Berlin

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat ca. 307.000 Einwohner und ist 10.256 Hektar groß. Der im Südwesten Berlins gelegene Bezirk entstand 2001 im Zuge der Berliner Verwaltungsreform durch die Zusammenlegung der früheren Bezirke Steglitz und Zehlendorf. Steglitz-Zehlendorf ist der flächenmäßig drittgrößte Bezirk und gilt als verhältnismäßig wohlhabende Wohngegend. Der Bezirk besteht aus sieben Ortsteilen: Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Steglitz, Wannsee und Zehlendorf.

Für Berliner, die in in Steglitz-Zehlendorf wohnen und sich scheiden lassen möchten, ist das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen örtlich für die Scheidung zuständig.

Das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen ist für Bürger aus Steglitz oder Zehlendorf auch örtlich zuständig, wenn es um andere familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Unterhaltsrecht geht.

Anwalt für Scheidung in Steglitz und Zehlendorf

Unsere Kanzlei vertritt Sie gern in einem Scheidungsverfahren, wenn Sie in Steglitz oder Zehlendorf wohnen und einen Scheidungsanwalt suchen. Natürlich beantworten wir auch im Vorfeld Ihre Fragen zur Scheidung.

Gern erstellt Ihnen ein Rechtsanwalt unser Kanzlei auch unverbindlich und kostenfrei einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Scheidungskosten. So erhalten Sie einen Überblick über die Kosten Ihrer Scheidung.

Einvernehmliche Scheidung in Steglitz oder Zehlendorf

Die Mehrzahl der Ehepaare trennt sich einverständlich. Man spricht dann von einer einverständlichen oder einvernehmlichen Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung läuft zeitlich schneller ab und kann Scheidungskosten einsparen.

Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt kostenfrei mit unserem Rechtsanwalt Kontakt auf oder rufen Sie uns unter +49 (0)30 31 00 44 00 an.

Das Trennungsjahr

Eine Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr. Während des Trennungsjahrs müssen die Noch-Ehegatten getrennt leben. Ihr Scheidungsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, so dass im schnellsten Fall die Scheidung ein Jahr nach dem Trennungszeitpunkt stattfinden kann.

Beratungsstellen in Steglitz-Zehlendorf zum Thema Scheidung

Sollte es in der Ehe kriseln, können Eheleute in Steglitz oder Zehlendorf vor einer Scheidung auch die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) des Bizirks aufsuchen. Die EFB hilft auch, wenn eine Trennung unumgänglich ist und Sie eine verträgliche Lösung für die Kinder suchen. Hier die Adressen:

  • Standort Steglitz: Erziehungs- und Familienberatungszentrum (EFBZ Steglitz), Beethovenstraße 34-48, 12247 Berlin
  • Standort Zehlendorf: Erziehungs- und Familienberatungszentrum (EFBZ Zehlendorf), Königin-Luise-Str. 88, 14195 Berlin


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