Tempelhof-SchönebergScheidung in Berlin

Der Berliner Bezirk Tempelhof-Schönerg hat fast 350.000 Einwohner. Er entstand 2001 mit der Berliner Verwaltungsreform durch Fusion der bisherigen Bezirke Tempelhof und Schöneberg entstanden. Verwaltungszentrale ist das Rathaus Schöneberg.

Für Bewohner des Bezirks Tempelhof-Schöneberg sind zwei verschiedene Familiengerichte in Berlin zuständig. Es kommt darauf an, in welchem Stadteil Sie genau leben:

Für Bewohner der Stadtteile Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – örtlich für die Scheidung zuständig. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – ist auch für Bürger aus Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade örtlich zuständig, wenn es um andere familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Unterhaltsrecht geht.

Für Bewohner der Stadtteile Schöneberg und Fridenau ist das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen örtlich für die Scheidung zuständig. Das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen ist auch für Bürger aus Schöneberg und Fridenau örtlich zuständig, wenn es um andere familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Unterhaltsrecht geht.

Anwalt für Scheidung in Tempelhof und Schöneberg

Sollten Sie auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt in Tempelhof oder Schöneberg sein, können Sie sich gern an unsere Rechtsanwaltskanzlei wenden.

Gern erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte auch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Scheidungskosten. So erhalten Sie einen Überblick über die Kosten Ihrer Scheidung in Schöneberg.

Einvernehmliche Scheidung

Wer sich von seinem Ehepartner einvernehmlich trennt, kann die Kosten der Scheidung gering halten. Eine einvernehmliche Scheidung hat darüber hinaus weitere Vorteile. Unsere Erfahrung zeigt, dass das Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung in Berlin auch sehr viel schnell abläuft.

Haben Sie Fragen zur einvernehmlichen Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt kostenfrei mit unserem Rechtsanwalt Kontakt auf oder rufen Sie uns unter +49 (0)30 31 00 44 00 an.

Namensänderung nach der Scheidung

Einige Ex-Ehegatten ändern nach der Scheidung Ihren Namen. In diesem Fall werden der Personalausweis und Reisepass ungültig. Der Personalausweis sollte daher schnellstmöglich auf den neuen Namen ausgestellt werden. Ein Pass muss persönlich beantragt werden. Bürger aus Tempelhof-Schöneberg können einen neuen Personalausweis oder Reisepass z.B. im Bürgeramt Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin beantragen.

Beratungsstelle in Berlin-Tempelhof-Schöneberg zum Thema Scheidung

Das Jugendamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg berät über die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) auch zum Thema Trennung und Scheidung. Die EFB bietet Elternberatung, Paarberatung und Familienberatung, Trennungsberatung, Scheidungsberatung und Umgangsberatung. Die EFB finden Sie unter folgender Adresse: Sponholzstr. 15, 12159 Berlin.

Außerdem finden Sie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg folgende Familienberatungsstellen:

  • Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Paar- und Lebensfragen, Götzstr. 24 e, 12099 Berlin
  • Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Jugend-, Paar- und Lebensfragen, Domagkstr. 5, 12277 Berlin
  • EFB Pestalozzi-Fröbel-Haus, Karl-Schrader-Straße 7-8 , 10781 Berlin
  • Nachbarschafts- und Familienzentrum Kurmark, Kurmärkische Str. 1-3, 10783 Berlin


    SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH