Scheidung, wenn der Ehepartner im Gefängnis sitzt
Die Scheidung einer Ehe ist in Deutschland nur vor Gericht möglich. Um sich scheiden zu lassen, muss einer der Ehepartner also einen Scheidungsantrag bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Da der andere Ehepartner Verfahrensbeteiligter in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren ist, muss ihm der Scheidungsantrag zugestellt werden und ihm die Gelegenheit gegeben werden, sich zum Verfahren zu äußern.
Doch wie läuft ein Scheidungsverfahren ab, wenn einer der Ehepartner im Gefängnis sitzt – sich also in Untersuchungshaft oder zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) befindet?
Scheidungsantrag wird über Justizvollzugsanstalt zugestellt
Im Prinzip ändert sich dadurch, dass ein Ehepartner inhaftiert ist, nichts an dem grundsätzlichen Ablauf des Scheidungsverfahrens. Der antragstellende Ehepartner teilt mit dem Scheidungsantrag dem Familiengericht die aktuelle Wohnanschrift des Ehegatten mit. Befindet sich dieser in Haft, wird die Justizvollzugsanstalt, in der dieser inhaftiert ist, angegeben. Das Gericht leitet den Scheidungsantrag sodann an die Gefängnisverwaltung weiter, die den Antrag an den Inhaftierten weiterleitet. Dieser hat auch aus dem Gefängnis heraus die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren zu nehmen. Er hat alle Rechte, die ihm auch in Freiheit im Scheidungsverfahren zustehen würden. So kann er sich zur Trennung äußern und mitteilen, ob er der Scheidung zustimmt.
Auch aus dem Gefängnis heraus können über einen Rechtsanwalt eigene Anträge im Scheidungsverfahren gestellt werden. So kann z.B. ein Antrag auf Zugewinnausgleich (Ausgleich des während der Ehe angewachsenen Vermögens der Ehepartner), Unterhalt, Aufteilung des Hausrats oder Umgang mit gemeinsamen Kindern gestellt werden.
Zum Scheidungstermin wird inhaftierter Ehepartner vorgeführt
Befindet sich der Ehepartner in Haft, so bedeutet dies für das Scheidungsverfahren sogar eine gewisse Absicherung, da der Aufenthaltsort des Ehegatten feststeht. Schreiben des Gerichts können also zuverlässig zugestellt werden. Zum Scheidungstermin werden schließlich beide Ehepartner geladen – auch der inhaftierte Ehepartner. Beide Ehegatten haben das Recht und die Pflicht, zum Scheidungstermin zu erscheinen, da sie dort zur Trennung sowie dazu, ob sie geschieden werden möchten, angehört werden.
Der inhaftierte Ehepartner wird aus dem Gefängnis heraus in Begleitung von Justizbeamten zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht geführt.
Rechtliche Probleme bei Inhaftierung des Ehepartners
Das Scheidungsverfahren selbst wird zunächst einmal durch die Inhaftierung eines Ehegatten also nicht sonderlich beeinträchtigt. Für den sich in Freiheit befindlichen Ehegatten (in aller Regel die Ehefrau, die dann auch die Scheidung beantragt), stellen sich bei der Inhaftierung des Ehepartners aber mehrere Fragen:
Hat inhaftierter Vater Anspruch auf Umgang mit Kind?
Dies betrifft insbesondere den Fall, dass die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder haben. In diesem Fall ist zum einen zu überlegen, wie der Umgang des in Haft befindlichen Vaters zu gestalten ist, oder ob es möglicherweise im Kindeswohl liegt, zumindest zeitweise keinen Umgang zuzulassen. Dies kommt etwa bei von dem Vater ausgehenden Gewalttätigkeiten gegen das Kind in Betracht. Zum anderen kann, sofern der Umgang nur durch Besuch des Kindes im Gefängnis möglich wäre, der Besuch an sich eine belastende Situation für das Kind darstellen, vor der das Kind zu bewahren ist.
Andererseits kann es durchaus Möglichkeiten geben, den Umgang des Kindes mit dem Vater auch im Gefängnis (in entsprechenden für den Besuch von Kindern gestalteten Besuchsräumen) oder im Rahmen von Freigängen sogar außerhalb des Gefängnisses zu ermöglichen. Dies alles ist genau im Einzelfall zu prüfen, wobei ausschlaggebendes Kriterium stets das Wohl des Kindes ist, und nicht die Interessen der Eltern.
Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter
Da wichtige Entscheidungen für das Leben des Kindes wie beispielsweise die Wahl der Schule grundsätzlich durch beide Elternteile einvernehmlich getroffen werden müssen, kann, wenn einer der Elternteile in Haft sitzt, die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den in Freiheit befindlichen Elternteil, bei dem das Kind wohnt (also in aller Regel die Mutter) angezeigt sein. Auch dies entscheidet sich allein nach dem Kindeswohl. Strebt die Mutter das alleinige Sorgerecht an, so muss sie einen entsprechenden Antrag bei dem Familiengericht stellen.
Härtefallscheidung
Sitzt der Ehemann wegen Straftaten gegen die Ehefrau im Gefängnis (insbesondere Gewalt in der Ehe, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung), kommt sogar, sofern das Fortbestehen der Ehe für die Ehefrau eine unzumutbare Härte darstellt, eine sogenannte Härtefallscheidung in Betracht. Bei der Härtefallscheidung braucht nicht der Ablauf des Trennungsjahres (oder im schlimmsten Fall von drei Jahren) abgewartet zu werden, sondern kann die Ehe bereits zuvor geschieden werden.
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6 Antworten
Ich wusste nicht, das Ehepartner die in der Haft sitzen zum Scheidungstermin vorgeführt werden. Ich finde es gut, dass auch das Sorgerecht für Kinder hier auf ein Elternteil übertragen werden kann. Das macht die Erziehung wesentlich einfacher.
Es ist gut zu wissen, dass eine Scheidung auch möglich ist, wenn der Partner inhaftiert ist. Ich wollte mich schon lange trennen. Erst durch die Inhaftierung habe ich den nötigen Abstand, die Scheidung durchzuziehen. Ich werde mir einen Anwalt suchen, das Trennungsjahr ist bald rum. Durch die kriminellen Machenschaften sehe ich keine gemeinsame Zukunft.
Und was ist mit dem sorgerecht?
Ich habe viel über das Verfahren der Scheidung gelernt, wenn der Ehepartner im Gefängnis sitz. Sicherlich ist das eine schwierige Situation, aber mit einem Anwalt geht das leichter. Danke für den Artikel über Scheidungen.
Danke für die Erklärung, dass beide Ehepartner das Recht und die Pflicht haben, bei einer Scheidungsanhörung zu erscheinen, auch wenn einer der Ehepartner inhaftiert ist. Meine Schwester hofft auf eine Scheidung von ihrem Ehemann, der derzeit inhaftiert ist. Ich werde diese Information mit ihr teilen und ihr vorschlagen, mit einem Anwalt zu sprechen, der ihr bei ihrem Scheidungsfall helfen kann.
Der ex Partner meiner neuen Partnerin sitzt seid Februar in Haft. Und getrennt sind sie seid Juni allerdings möchte sie jetzt schnellst möglich die Scheidung da wir ein kind erwarten. Nach dem Inhaftierungs Datum wäre das trennungsjahr im Februar rum, aber nach trennungs Datum erst im Juni. Kann man das Datum der Inhaftierung nehmen oder gibt es da Probleme?