Scheidung in Berlin, wenn beide Ehepartner im Ausland z.B. Mexiko leben?

Scheidung in Berlin, wenn beide Ehepartner im Ausland z.B. Mexiko leben?

11. Juni 2019 Allgemein Wichtig zu Wissen 1

Wo die Scheidung eingereicht werden kann, richtet sich in den meisten Fällen danach, wo die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn beide Ehepartner in Deutschland leben (z.B. in Berlin), so kann das Scheidungsverfahren unproblematisch vor dem örtlich zuständigen Familiengericht in Berlin geschieden werden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner.

Deutscher wohnt außerhalb der EU: Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin möglich

Wenn einer der Ehepartner Deutscher ist, kann das Scheidungsverfahren darüber hinaus sogar dann in Deutschland durchgeführt werden, wenn beide Ehegatten gar nicht in Deutschland, sondern außerhalb der Europäischen Union leben. Dies regelt § 98 FamFG. Leben also die Ehepartner einer binationalen Ehe, von denen einer Deutscher ist, beispielsweise in Mexiko, so kann aufgrund der Staatsangehörigkeit des einen Ehepartners die Scheidung in Deutschland beantragt und durchgeführt werden. Zuständiges Familiengericht ist in diesem Fall mangels örtlicher Zuständigkeit eines anderen Gerichts in Deutschland das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen in Berlin.

Innerhalb der EU gilt: Das Land, in dem die Ehepartner wohnen, ist zuständig für das Scheidungsverfahren

Diese „Restzuständigkeit“ des § 98 FamFG betrifft allerdings nur Deutsche, die außerhalb der EU leben. Für Ehepartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben, gilt Art. 3 EuEheVO. Danach richtet sich die Zuständigkeit für das Scheidungsverfahren nach dem Wohnort der Ehegatten. Leben diese beispielsweise in Italien, so muss die Scheidung auch in Italien eingereicht werden.

Lesetipp – ausführlich zu diesem Thema:
Scheidung international: Wann kann die Scheidung in Deutschland eingereicht werden?

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Eine Antwort

  1. Kawov sagt:

    Die Frage ist warum sucht man sich dann einen Scheidungsanwalt / Scheidungsanwältin hierzulande? Wäre es nicht sinnvoll, sowas dann vor Ort zu klären. So ist ja noch ein dritter Standort über den alles laufen müsste. Oder geht es darum, dass beide Parteien mal in Berlin gelebt haben?

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